
Von der Strompreisbremse profitieren Privathaushalte, Gewerbe und Unternehmen, wenn der jährliche Verbrauch nicht höher als 30.000 kWh liegt und der Strombezug aus dem allgemeinen Versorgungsnetz erfolgt. Direktstrombelieferungen ohne Nutzung des allgemeinen Versorgungsnetzes sind von der Strompreisbremse derzeit ausgeschlossen. Für sog. Arealstromversorgungen mit Stromdirektverkauf aus BHKW-Anlagen (z.B. Schulzentren) aus unserem Anlagenportfolio findet die Strompreisbremse mithin keine Anwendung. Die Entlastung gilt ab Anfang März, rückwirkend zum Januar 2023 und soll bis Ende Dezember 2023 gelten. Eine Verlängerung bis Ende April 2024 ist im Gesetzestext angelegt. Es gilt ein garantierter Bruttopreis, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, in Höhe von 40 Cent/kWh für ein Grundkontigent an Strom (80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs). Oberhalb dieses Kontingents gilt der vereinbarte Preis Ihres Tarifs. Dies soll als Sparanreiz dienen.
Für Kunden mit einem jährlichen Verbrauch höher als 30.000 kWh sind abweichende Bedingungen definiert. Hier gilt ein garantierter Preis von 13 Cent/kWh exklusive Netzentgelte, Messstellenentgelte und aller staatlichen Preisbestandteile. Der gedeckelte Preis gilt nur für 70% des Jahresverbrauchs 2022. Auch hier gelten darüber hinaus die vertraglich vereinbarten Preiskonditionen. Außerdem sind spartenübergreifende Höchstgrenzen für die Euro-Entlastung festgelegt worden.
Auf einer Sonderseite der Bundesregierung finden Sie weitere Informationen über die geplante Wirkung der Entlastungsmaßnahmen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html